Gelber Sack

Der „Gelbe Sack“ wurde 1993 auf Grundlage der Verpackungsverordnung zur Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen  vom „Dualen System Deutschland“ (DSD) eingeführt.

Und so funktionierte das System bislang: Alle Verpackungen, die sich verwerten lassen und für die eine Verwertungsgarantie vorliegt, wurden gegen eine Lizenzgebühr für Sammlung und Verwertung mit dem  „Grünen Punkt“ gekennzeichnet. 
Inzwischen haben sich aber acht weitere Rücknahmesysteme in der Bundesrepublik gegründet: Interseroh DSI, Landbell, Eko-Punkt, Redual, Zentek, Belland Vision, Vfw und Veolia Dual - teilweise mit eigenen Logos. Der Gesetzgeber hat verfügt, dass sämtliche Verkaufsverpackungen ab 2009 bei einem dualen Entsorgungssystem zu lizenzieren sind. Weil er damit die in Eigenregie betriebene Entsorgung verbietet, erübrigt sich dann die Unterscheidung von Verpackungen mit und ohne "Grünen Punkt".
Die Konsumgüterhersteller können aber den "Grünen Punkt" künftig freiwillig erwerben - selbst dann, wenn sie gar nicht Kunde des Marktinhabers Duales System Deutschland (DSD) sind. Darauf einigte sich das DSD mit dem Bundeskartellamt.

Alle Sammelsysteme sind privatwirtschaftlich organisiert und finanzieren sich ausschließlich aus den Lizenzentgelten, die die Hersteller für die Sammlung und Verwertung ihrer Verpackungen an das Rücknahmesystem  entrichten. Die dem  Hersteller  dadurch entstehenden Kosten werden  an den Verbraucher über einen höheren Produktpreis weitergegeben. Von den Abfallgebühren wird dieses System somit  nicht finanziert und der Landkreis Ammerland ist nicht der Auftraggeber dieser Leistung.

Zuständig für die Sammlung der Wertstoffsäcke im Landkreis Ammerland, die Einrichtung von Verteilerstellen für die Gelben Säcke und die Bereitstellung von Säcken
(im Auftrag von: Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD), Hamburg, www.gruener-punkt.de) ist seit dem 01. Januar 2012 die Firma:

Augustin Entsorgung Leer GmbH & Co.KG 
Eisenstraße 7
26789  Leer
Kostenlose Service-Nummer: 0800 - 2678900
Fax: 0491 / 45437-29
E-Mail: leer@augustin-entsorgung.de
 


In den „Gelben Wertstoffsack“ gehören ausschließlich Verkaufsverpackungen aus den Materialien  Kunststoff, Metall und Verbundstoffen.
Auch vollkommen restentleerte und ausgehärtete Farbeimer von Dispersionsfarben (wasserlösliche Farben wie Wandfarben) können über den Gelben Sack entsorgt werden.
Andere Gegenstände aus Kunststoff  wie Schüsseln, Spielzeug, Auslegefolie usw.  gehören nicht in den „Gelben Sack“.
Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton  (Mehl-, Zuckertüten u.a.) dagegen gehören in die Papiertonne; Glasflaschen  in die flächendeckend vom „Dualen System“ aufgestellten Glascontainer. Papier- und Glasverpackungen gehören nicht in den „Gelben Sack“.
Die Abfuhr der „Gelben Wertstoffsäcke“ erfolgt 14-täglich. Die Säcke müssen bis 6.00 Uhr am Abfuhrtag an die Straße gelegt werden - aber so, dass sie den Verkehr nicht behindern. Besonders bei ungünstigen Wetterlagen (Sturm) ist ein Beschweren oder Anbinden der Säcke sinnvoll.
Für die Verteilung der „Gelben Wertstoffsäcke“ wurden zahlreiche Verteilerstellen im Kreisgebiet eingerichtet.

Eine Liste der Verteilerstellen finden Sie rechts in der Info-Box "Schnell & Direkt".


 
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