Genehmigungspflichtiges Bauen

Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Errichtung baulicher Anlagen ohne die erforderliche Baugenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Baumaßnahme wieder beseitigt werden muss.

Ob ein Grundstück überhaupt oder nach Ihren Vorstellungen bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Der geeigneteste Weg, rechtliche Sicherheit schon vor dem Grundstückskauf oder einem aufwändigen Baugenehmigungsverfahren zu erhalten, stellt die nicht formgebundene Bauvoranfrage dar.

Einzelne planungs- und bauordnungsrechtliche Fragen können Sie ohne ausgearbeitete Entwurfsplanung zur Prüfung stellen.


 

Ansprechpartner/innen für Baugenehmigungen

 
Gemeinde Apen

Name  Zimmer  Telefon  E-Mail-Adresse 
Frau zur Brügge 240  04488/56-2400 b.zurbruegge@ammerland.de

 

Gemeinde Bad Zwischenahn

Name  Zimmer  Telefon  E-Mail-Adresse 
Herr Gerlach  241  04488/56-2410  m.gerlach@ammerland.de 

 

Gemeinde Edewecht

Name  Zimmer  Telefon  E-Mail-Adresse 
Herr Puzik  237  04488/56-2370  m.puzik@ammerland.de 

 

Gemeinde Rastede

Name  Zimmer  Telefon  E-Mail-Adresse 
Frau Jutrowski  239  04488/56-2390  s.jutrowski@ammerland.de 

 

Stadt Westerstede

Name  Zimmer  Telefon  E-Mail-Adresse 
Herr Arends  236  04488/56-2360  h.arends@ammerland.de 

 

Gemeinde Wiefelstede

Name  Zimmer  Telefon  E-Mail-Adresse 
Frau Köhrmann  238  04488/56-2380  h.koehrmann@ammerland.de 

 


 
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