Entwurfsverfasser

Entwurfsverfasser
Erstellung von Bauvorlagen

Für die Erstellung und Unterzeichnung von Bauvorlagen (Bauzeichnungen und Berechnungen) sollte eine Entwurfsverfasserin/ein Entwurfsverfasser beauftragt werden.

Das sind Architekten und Ingenieure, die aufgrund des Architektengesetzes bzw. des Ingenieurgesetzes dazu befähigt sind, sowie für bestimmte Baumaßnahmen auch Handwerksmeister (Maurer/Betonbauer/Zimmerer) und Hochbautechniker.

Es wird empfohlen, sich die Planvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers nachweisen zu lassen.


 
 
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