Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung

Achtung: 3 Jahre Gültigkeit
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhaben begonnen oder die Bauausführung für drei Jahre unterbrochen wurde. Auf schriftlichen Antrag kann die Frist jedoch jeweils bis zu drei Jahren verlängert werden.

Der Antrag sollte vor Fristablauf beim Bauamt sein. Die Verlängerung einer einmal erloschenen Genehmigung ist nicht möglich, in diesem Fall muss ein neuer Bauantrag gestellt werden.

 
 
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