Brandschutz
Der
Brandschutz untergliedert sich in zwei Hauptbereiche:
- abwehrender Brandschutz
- vorbeugender Brandschutz
Abwehrender Brandschutz
Der Stadt und den Gemeinden obliegen der abwehrende Brandschutz (Brandbekämpfung, Menschenrettung, Hilfeleistung) durch den Einsatz der Feuerwehren. Dem Landkreis obliegen die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung (wie Einrichtung einer Leitstelle, überörtliche Alarmierung, Ausbildung, Einsatz der Kreisfeuerwehr) und die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes.
Vorbeugender Brandschutz
Die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes werden wahrgenommen von dem Brandschutzprüfer der Kreisverwaltung für alle Gemeinden im Landkreis Ammerland. Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist es, durch bauliche und betriebliche Maßnahmen der Entstehung eines Brandes und vor allem der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen, um dadurch die Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten der Feuerwehr zu ermöglichen.
Dazu wird der Brandschutzprüfer im bauaufsichtlichen Verfahren für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (§ 51 NBauO und Sonderbauverordnungen) beteiligt. Die Bauvorhaben werden unter anderem hinsichtlich der verwendeten Baustoffe und der Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile, Rettungswege sowie Zugänglichkeit und Löschwasserversorgung für die Feuerwehr überprüft. Die Ergebnisse werden in gutachterlichen Stellungnahmen verfasst.
Hauptamtliche Brandschau nach § 23 NBrandSchG
Bei der hauptamtlichen Brandschau werden Gebäude, Anlagen und Einrichtungen mit erhöhten Brandrisiken oder solche, in denen bei einem Brand eine größere Zahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Brandsi-cherheit überprüft.
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