Amt für Kreisentwicklung
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Ansprechpartner/-in:
Herr Schmidt
Telefon: 04488/561720
Telefax: 04488/562229
Besuchszeiten:
Montag-Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung
Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplanes (incl. Änderungen) als pdf-Datei (100 KB)
Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplanes (incl. Änderungen) als ausfüllbarer Vordruck (doc, 638 KB)
Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zum Thema Bauleitplanung
Baugesetzbuch (BauGB)
Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO 1990)
Zu den Bauleitplänen zählt man den Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet und die daraus entwickelten Bebauungspläne. Die Gemeinden stellen diese Pläne im Rahmen ihrer Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Im Flächennutzungsplan wird die Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt, zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen oder Flächen für den Gemeinbedarf. Entscheidend für die Umsetzung des Bauwunsches ist der Bebauungsplan. Hiermit setzt die Gemeinde zum Beispiel die Art (Wohngebiet, Gewerbegebiet) und das Maß (Grundflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Höhe) der baulichen Nutzung sowie den überbaubaren Bereich für das jeweilige Baugebiet rechtsverbindlich fest.
Im Beteiligungsverfahren wird der Landkreis Ammerland als sogenannter Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu den Bauleitplänen und zu städtebaulichen Satzungen gebeten. Und zu vertretende Belange gibt es viele, denn beim Landkreis Ammerland sind zahlreiche Kompetenzen unter einem Dach vereint. Er ist zum Beispiel zuständige Behörde für die Regionalplanung, den Naturschutz, den Gewässerschutz, den Straßenverkehr, den Kreisstraßenbau, die Denkmalpflege, die Bauaufsicht und für den Immissionsschutz. In diesem Zusammenhang hat der Landkreis auch ein Konzept zur ÖPNV-orientierten Siedlungsentwicklung erarbeitet, das den Gemeinden eine zukunftsfähige und auch die Apekte des ÖPNV würdigende Arbeitsgrundlage liefert: ÖPNV-orientierte Siedlungsentwicklung.
Darüber hinaus ist der Flächennutzungsplan und jedes seiner Änderungsverfahren dem Landkreis Ammerland als Genehmigungsbehörde vorzulegen.
Innerhalb der Kreisverwaltung koordiniert das Amt für Kreisentwicklung die einzelnen Stellungnahmen und bündelt so die facettenreichen Kompetenzen, prüft die Bauleitpläne aus städtebaulicher Sicht und formuliert die Gesamtstellungnahme, über die der Rat der jeweiligen Gemeinde zu beschließen hat. Außerdem nimmt es die Funktion als Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan und die dazugehörigen Änderungsverfahren wahr und begleitet so die Gemeinden während des gesamten Verfahrens. Auf diese Weise trägt es maßgeblich dazu bei, dass Hindernisse, die einem Bauleitplan entgegen stehen könnten, rechtzeitig ausgeräumt werden, und der einzelne Bauwunsch so rechtssicher und zeitnah wie möglich umgesetzt werden kann. Zu diesem Zweck können die Gemeinden und die von ihnen beauftragten Planungsbüros auch bereits vor einer Planung Beratung in Anspruch nehmen und die Ammerländer Bürgerinnen und Bürger allgemeine Auskünfte zu Fragen erhalten, die das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen betreffen.
Für konkrete Fragen zu Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen stehen Ihnen die für die einzelnen Planungen verantwortlichen Gemeinden zur Verfügung. Haben Sie Fragen zu Ihrem konkreten Bauvorhaben innerhalb eines Bebauungsplanes, wenden Sie sich gerne an die zuständige Gesprächspartnerin beziehungsweise an den zuständigen Gesprächspartner im Bauamt unserer Kreisverwaltung.