Bau- und Abbruchabfälle

Nach der  Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind auch Bau- und Abbruchabfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst hochwertigen Verwertung zuzuführen.

Folgende Abfallarten sind danach getrennt zu erfassen, zu lagern, einzusammeln, zu befördern  und einer Verwertung zuzuführen:

 

  • Glas (Abfallschlüssel 17 02 02 gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung AVV)
  • Kunststoff (Abfallschlüssel 17 02 03)
  • Metalle, einschließlich Legierungen (Abfallschlüssel 17 04 01 bis 17 04 07, 17 04 11)
  •  Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik (mit Ausnahme der Abfälle, die gefährliche Stoffen enthalten) und Gemische dieser schadstofffreien Abfälle.

 

Die Getrennthaltung und Vorbehandlung der Bau- und Abbruchabfälle ist in der GewAbfV analog zu den gewerblichen Siedlungsabfällen geregelt.

Im Anhang der GewAbfV unter Nummer 7 sind die Abfälle aufgeführt, die in einem Gemisch zur Vorbehandlung in einer Verwertungsanlage enthalten sein dürfen. Die genaue Auflistung finden Sie hier.

Nach der Abfallsatzung des Landkreises Ammerland zählen zu den Bauabfällen: Bauschutt, Straßenaufbruch und Erdaushub ohne schädliche Verunreinigungen sowie Baustellenabfälle und sonstige Baureststoffe.

Baustellenabfälle sind wie in der GewAbfV  vorgegeben am Entstehungsort soweit wie möglich in die einzelnen wiederverwertbaren Abfallarten zu trennen und geeigneten Verwertungseinrichtungen zuzuführen.

Sofern dies nicht möglich ist, können die getrennt erfassten und einer Verwertung zuführbaren Fraktionen der Deponie Mansie gebührenpflichtig  angedient werden.
Baustellenabfälle, die nicht verwertbar sind, sind der Deponie Mansie ebenfalls gebührenpflichtig  zur Ablagerung anzuliefern.


 
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