Schornsteinfeger

Schornsteinfeger als Glücksbringer
Glücksbringer
Der Landkreis Ammerland ist Aufsichtsbehörde über die Bezirksschornsteinfegermeister. Diesen ist jeweils ein Kehrbezirk zugewiesen worden, in denen sie ihre Aufgaben nach dem Schornsteinfegergesetz, dem SchornsteinfegerHandwerksgesetz und der Kehr- und Überprüfungsverordnung erfüllen.

Hier können Sie erfahren, welcher Bezirksschornsteinfegermeister für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten in Ihrem Hause zuständig ist und wie Sie diesen erreichen.


 
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