Gewässerherstellung / -unterhaltung
Sohlgleiten in der Aue bei der Kläranlage Bad Zwischenahn
Die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Gewässern darf nur mit einer Genehmigung des Landkreises durchgeführt werden. Gewässer sind nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) alle Fließgewässer sowie die Stillgewässer, wie z.B. Feuchtbiotope, Natur- und Beregnungsteiche. Eine Ausnahme bilden lediglich die privaten Entwässerungsgräben, die ausschließlich die Grundstücke eines einzelnen Eigentümers entwässern. Diese Gräben unterliegen nicht den Bestimmungen des NWG.
Die Fließgewässer werden je nach Größe und Bedeutung unterschieden nach Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung. Alle Bundeswasserstraßen, wie z.B. der Küstenkanal und die Ems sind Gewässer erster Ordnung. Gewässer II. Ordnung sind die größeren Wasserzüge und Bäken, die von den Entwässerungs- und Unterhaltungsverbänden gepflegt werden. Hierfür haben alle Grundstückseigentümer in dem Verbandsgebiet ihre Beiträge zu entrichten. Das Beitragsgebiet eines Unterhaltungsverbandes entspricht dem natürlichen Einzugsgebiet der Gewässer. Im Ammerland sind im Wesentlichen die Verbände Ammerländer Wasseracht, Haaren Wasseracht und der Entwässerungsverband Jade zuständig. Nur sehr kleine Teile des Ammerlandes liegen in der Sielacht Stickhausen, der Hunte Wasseracht, dem Entwässerungsverband Bockhorn Friedeburg oder der Mooriem Ohmsteder Sielacht.
Gewässer dritter Ordnung sind alle Entwässerungsgräben, die Grundstücke verschiedener Eigentümer entwässern. Die Aufreinigungspflicht dieser Gewässer obliegt nach den Festsetzungen des NWG den Eigentümern bzw. Anliegern des Gewässers.
Bootsanlager im Aper Tief
Auch Bauwerke, wie z.B. Steganlagen oder Rohrleitungen, dürfen nur mit „behördlichem Segen“ errichtet werden. Vordrucke für die Antragstellung finden Sie in der Rubrik „Formulare“ oder hier oben rechts .
Neben der Entwässerungsfunktion haben Fließgewässer eine große Bedeutung für den Naturhaushalt. Aus diesem Grund kann leider nicht allen Bürgerwünschen entsprochen werden. Dieses betrifft insbesondere die Anfragen, die sich auf die Genehmigungsfähigkeit von längeren Gewässerverrohrungen beziehen.
Die erforderlichen Antragsvordrucke erhalten Sie hier:
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