Wasserschutzgebiete

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Nach § 48 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Trinkwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.

Im Landkreis Ammerland befinden sich die Wasserschutzgebiete Nethen, Westerstede, Bad Zwischenahn, Oldenburg-Alexandersfeld und Varel.

Die einzelnen Verordnungen treffen gemäß § 49 NWG die erforderlichen Schutzbestimmungen für das jeweilige Gebiet. Durch die Schutzbestimmungen können bestimmte Handlungen verboten oder für beschränkt zulässig erklärt werden. Dabei kann das Wasserschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen eingeteilt werden:

  • Schutzzone   I: Fassungsbereich
  • Schutzzone  II: Engere Schutzzone
  • Schutzzone III: Weitere Schutzzone (III A und III B)

 

Als Fassungsbereich wird die unmittelbare Umgebung des Brunnens oder der Quelle ausgewiesen. Die Zone I soll vor jeder unmittelbaren Verunreinigung geschützt werden und wird deshalb in der Regel eingezäunt. In der engeren Schutzzone sind im Allgemeinen die Gefährdungen nicht tragbar, die von bestimmten menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen und mit Verletzung der schützenden Deckschichten verbunden sind. Insbesondere soll der hygienische Schutz vor bakteriellen Verunreinigungen sichergestellt werden. Die weitere Schutzzone soll das Grundwasser gegen chemische Verunreinigungen schützen. Diese Zone erstreckt sich in der Regel bis zur Einzugsgebietsgrenze der Grundwasserentnahme. Bei großen Einzugsgebieten oder, wenn schützende Deckschichten vorhanden sind, wird eine Aufteilung in eine Zone III A und III B vorgenommen.


 
 
Wasserschutzgebiete im Landkreis Ammerland
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