Ausbau der K 137 - Bloher Landstraße -

Die Kreisstraße 137 - Bloher Landstraße - soll zwischen Ofen (DB-Strecke) und Bloherfelde (Kreisverkehrsplatz)   in der Gemeinde Bad Zwischenahn im Landkreis Ammerland und in der Stadt Oldenburg ausgebaut werden. Dabei handelt es sich um den Abschnitt der Kreisstraße 137 von Bau-km 1+030 bis Bau-km 3+060 (Str.km 2,065 bis Str.km 0,025; s. Übersichtslageplan).

Antragsteller ist der Landkreis Ammerland als Straßenbaulastträger (Straßenverkehrsamt/ Amt 36). Das Planfeststellungsverfahren wurde am 26.05.2009 mit dem Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Gemeinde Bad Zwischenahn und in der Stadt Oldenburg ausgelegen. Am 23.02.2010 fand ein Erörterungstermin mit den Trägern öffentlicher Belange und Einwendern/ Betroffenen statt. Mit Ergänzung der Planfeststellungsunterlagen um Deckblätter wurde das Anhörungsverfahren abgeschlossen und der Plan am 25.08.2010 von der Planfeststellungsbehörde (Amt für Kreisentwicklung/ Amt 80) festgestellt. 

Der Planfeststellungsbeschluss sowie die planfestgestellten Unterlagen haben vom 8. September 2010 bis zum 22. September 2010 bei der Gemeinde Bad Zwischenahn, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn, Zimmer Nr. 2.10 und  vom 13. September 2010 bis zum 27. September 2010 bei der Stadt Oldenburg, Industriestraße 1, 26121 Oldenburg, Zimmer Nr. 111 während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegen. Darüber hinaus konnten sie auch beim Landkreis Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, Zimmer Nr. 303 eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den bekannten Betroffenen und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ablauf o. g. Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch gegenüber übrigen Betroffenen als zugestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist seit dem 28. Oktober 2010 bestandskräftig (unanfechtbar).

Übersichtslageplan [PDF, 4.834 KB]

Planfeststellungsbeschluss

 

 


 
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