Tankanlagen

Heizöllager
Brandschutztür eines Öllagers
 
Die meisten Heizöl-Lageranlagen im Landkreis Ammerland wurden zwischen 1959 und 1979 errichtet. In den letzten Jahren wurden schon zahlreiche Heizungsanlagen durch Austausch des Heizkessels und des Brenners modernisiert. Der Heizöltank, die ölführenden Rohrleitungen und die Sicherheitseinrichtungen wurde jedoch im Regelfall nicht an die heutigen Anforderungen angepasst oder instand gehalten. Solange sich die Lageranlagen noch im „Urzustand“ befinden, werden bei örtlichen Kontrollen erhebliche bauliche Mängel, wie z.B. fehlende Antiheberventile, defekte Leckanzeigegeräte und undichte Auffangräume festgestellt. Ölschäden durch auslaufendes Heizöl werden oft auch durch Befüllleitungen ohne Sicherungsschellen, defekte Zweistrangsysteme und veraltete Grenzwertgeber (Baujahr vor 1984) verursacht. Beachten Sie bei der Planung von Umbauarbeiten an einer Lageranlage bitte, dass bauliche Änderungen im Regelfall nur von hierfür zugelassenen Fachbetrieben vorgenommen werden dürfen.

 

Die meisten Ölunfälle hätten vermieden werden können, wenn die Tankanlagen durch Fachbetriebe gewartet oder von Sachverständigen geprüft worden wären.

Prüfpflicht durch Sachverständige

Um den ordnungsgemäßen Zustand festzustellen, sind Lageranlagen regelmäßig durch Sachverständige (z.B. TÜV / DEKRA / SOG) prüfen zu lassen. Der Umfang und die Häufigkeit der Sachverständigenprüfungen sind abhängig von der Lagermenge, ob die Lagerung unter- oder oberirdisch erfolgt und ob sich das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet. Die für Ihre Tankanlage geltenden Prüffristen können Sie aus der Anzeigebestätigung der unteren Wasserbehörde ersehen oder auch telefonisch erfragen. Der Anlagenbetreiber ist für die Einhaltung der Prüffristen verantwortlich und hat rechtzeitig einen Sachverständigen mit der Prüfung zu beauftragen. Die Nichteinhaltung der Prüffristen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Stilllegung von Heizöl-Lageranlagen

Stilllegen ist die dauerhafte Außerbetriebnahme einer Öllageranlage oder von Anlagenteilen. Stillgelegte Öllageranlagen oder Anlagenteile sind so zu sichern, dass eine Gefährdung Dritter oder der Umwelt nicht zu besorgen ist. Im Regelfall müssen Tankanlagen von hierfür zugelassenen Fachbetrieben stillgelegt werden. Diese Betriebe verfügen über die notwendige Sachkunde und gewährleisten eine ordnungsgemäße Entsorgung von Ölresten und Ölschlämmen. Grundsätzlich ist vom Betreiber nach Beendigung der handwerklichen Arbeiten eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen (z.B. TÜV / DEKRA / SOG) zu veranlassen. Eine Ausnahme von der Prüfpflicht gilt nur für oberirdische Heizöl-Lageranlagen mit weniger als 10.000 Litern Inhalt außerhalb von Wasserschutzgebieten.

In jedem Fall ist die Stilllegung einer Heizöl-Lageranlage der unteren Wasserbehörde schriftlich anzeigen.

Weitere Informationen, Formulare und Broschüren für Tankanlagen erhalten Sie über die Links am rechten Bildrand.

 

Was ist im Schadensfall zu tun?


 
Heizölschaden
Ölschadensbeseitigung bei einem Erdtank für Heizöl
Sollte es zu einem Ölunfall gekommen sein, ist ein rasches und besonnenes Handeln erforderlich, um den Schaden einzugrenzen. Wenn Heizöl aus dem Tank oder den Rohrleitungen austritt und in den Auffangraum (Keller) oder in ein Gewässer abläuft oder in den Boden eindringt, ist dies unverzüglich der Unteren Wasserbehörde oder der nächsten Polizeidienststelle mitzuteilen.

 

Für die Meldung von Ölschadensfällen ist die untere Wasserbehörde während der regulären Dienstzeit unter der Telefonnummer 04488 / 56-0, sowie nach Dienstschluss und am Wochenende über den Feuerwehrnotruf 112 zu erreichen. Die Polizei ist "rund um die Uhr" über die Notrufnummer 110 zu erreichen.


 
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