Bauen im Ammerland

Der Landkreis Ammerland ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Unsere Mitarbeiter sind für die Bearbeitung der Bauanträge zuständig und beteiligen im Baugenehmigungsverfahren eine Vielzahl anderer Behörden.

Auf diese Weise wird die Vereinbarkeit des beantragten Vorhabens mit allen in Frage kommenden öffentlich-rechtlichen Belangen geprüft und garantiert. Der Bauherr erhält dadurch mit dem Baugenehmigungsbescheid ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

Mit unseren Service-Garantien stehen wir dafür ein, dass bauaufsichtliche Verfahren reibungslos und zügig durchgeführt werden: Wir sagen Ihnen, wie viel Zeit wir für eine Leistung und Entscheidung  benötigen und verpflichten uns, diesen Zeitrahmen einzuhalten. Dazu sind wir aber auch auf Ihre Mithilfe angewiesen, denn nur wenn wir vollständige Antragsunterlagen erhalten, können wir Sie optimal bedienen.

Wir sind Dienstleister für die Bauherren und Entwurfsverfasser, um Hilfestellungen zu den immer komplizierter werdenden Rechtsvorschriften auf dem Weg von der Planung zur Realisierung des Bauvorhabens zu geben. Ihre Ansprechpartner für alle Fragestellungen, die sich im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens oder eines ordnungsbehördlichen Verfahrens ergeben, sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Kreisbauamtes. Sie kontrollieren die Vollständigkeit der Anträge und prüfen sie in allen baurechtlichen Punkten, bestimmen den günstigsten Verfahrensablauf und steuern diesen bis zum Abschluss. Sobald Fragen und Schwierigkeiten auftreten, werden Sie von den zuständigen Sachbearbeitern informiert.

Erste Anlaufstelle für Sie ist unsere Bauamtsauskunft. Hier laufen alle Informationen zu Ihren Anträgen zusammen. Die Mitarbeiterinnen können Ihnen den aktuellen Verfahrensstand Ihres Antrages mitteilen, im Falle der Abwesenheit eines Mitarbeiters werden Sie an den zuständigen Vertreter weitergeleitet, zudem werden hier Anfragen zu "Altakten" bearbeitet.


 
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