Gleichstellungsstelle
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“
Nieders. Verfassung, Art. 3, Abs. 2, Satz 3
Welche Aufgaben hat die Gleichstellungsbeauftragte?
Die Lebenszusammenhänge von Frauen und Männern sind oft sehr unterschiedlich. Frauen und Männer sind nicht gleich – jedoch gleichberechtigt! Die sozialen Unterschiede zwischen den Geschlechtern und ihre Chancengleichheit im kommunalen Zusammenhang müssen somit berücksichtigt werden. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet deshalb:
in der Kommunalverwaltung und –politik
- für die betriebliche Gleichstellung von Frauen und Männern;
- mit der Verwaltungsspitze und den Fachämtern zu geschlechtsspezifischen Themen;
- in politischen Gremien.
in der Öffentlichkeit
- in Arbeitsgemeinschaften und Projekten;
- durch Vorträge, Veranstaltungen und Veröffentlichungen;
- mit Gruppen, Verbänden und Institutionen;
- durch Beratung von Fachkräften und Bürger/innen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie:
- Beratung, Informationen und Auskünfte einholen möchten zu Themen wie:
- Frauen – Arbeitsmarkt und Selbstständigkeit,
- Familie und Beruf,
- Gesundheit und Mobilität von Frauen und Männern,
- Kommunalpolitik,
- Beratungsstellen ind er Region,
- Angebote für Frauen und Mädchen vor Ort;
- zu Fachthemen mit der Gleichstellungsbeauftragten kooperieren wollen;
- mehr wissen möchten über Chancengleichheit;
- benachteiligt werden;
- die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten einfach einmal kennenlernen möchten.
Anja Kleinschmidt
Gleichstellungsbeauftragte
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