Sozialamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Ansprechpartner/-in:
Herr Hobbiebrunken
Telefon: 04488/561370
Telefax: 04488/561359
Besuchszeiten:
Montag-Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung
Voraussetzung ist ferner, dass sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigen, sind zu berücksichtigen.
Ziel der Hilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehören in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
Der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen mit Ausnahme von Leistungen für Unterkunft und Heizung und – in geringem Umfang – einiger bestimmter Sonderbedarfe wird nach Regelsätzen erbracht, die die Landesregierung durch Rechtsverordnung festsetzt.
Wie alle übrigen Sozialhilfeleistungen auch, gilt der Anspruch auf Leistungen nicht für Personen, die sich vor allem durch Einsatz des Einkommens und des Vermögens selbst helfen können oder die die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhalten (Nachrang der Sozialhilfe).
Rechtliche Grundlagen der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
• Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)