Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Ammerland (RROP)

An den Raum und seine Ressourcen werden unterschiedlichste räumliche Ansprüche gestellt: der Bau von Straßen und Wohnungen, die Verlegung von Energieleitungen, die Landwirtschaft und die Forstnutzung, die Ausweisung von Industriestandorten und Einkaufszentren, durch Gewerbegebiete und Tourismus. Diese Nutzungsansprüche an den Raum müssen durch ein gestuftes Planungssystem gesteuert werden.
 
Teil dieses Planungssystems ist die Raumordnung, und zwar die Landes- und Regionalplanung. Ihre Aufgabe ist es, die unterschiedlichen Ansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu koordinieren, d.h. auf eine sozial, ökologisch und ökonomisch verträgliche Raumnutzung und -entwicklung hinzuwirken. Raumordnung ist die auf den Raum bezogene zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Gesamtplanung, deren Anliegen die Herstellung und Sicherung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen ist.
 
Zu den Aufgaben der Regionalplanung gehören:
 
die Aufstellung, Fortschreibung  und Ergänzung des Regionalen Raumordnungsprogrammes,
 
die raumordnerische Prüfung und Abstimmung von Planungen und Einzelvorhaben, z.B. in Raumordnungsverfahren,

die Mitwirkung an Programmen und Plänen von Fachbehörden, z. B. durch raumordnerische Stellungnahmen.
 
Die Regionalplanung ist in Niedersachsen eine kommunale Aufgabe. Zuständig sind die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig.

 

Mit Blick auf die Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms 2008 zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen (Kapitel 2.3 03) und zum Erhalt einer guten Versorgung der Ammerländer Bevölkerung mit einem vielfältigen Angebot an Waren und Dienstleistungen des Einzelhandels hat der Landkreis Ammerland ein regionales Einzelhandelskonzept erarbeitet, das nunmehr der Umsetzung in der kommunalen Planung der Ammerländer Gemeinden bedarf.

 


 
Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Ammerland

Karte des RROP 1996

Karte der 1. vereinfachten Änderung des RROP im Dezember 2000

Geltungsrahmen

Geltungsdauer

 

 

Beschreibende Darstellung (Deckblatt)

Inhaltsübersicht

D1         Entwicklung der räumlichen Struktur
D1.2      Entwicklung der Regionen
D1.3      Ländliche Räume
D1.4      Ordnungsräume
D1.5      Siedlungsentwicklung, Wohnen, Schutz siedlungsbezogener 
              Freiräume

D1.6      Zentrale Orte, zentralörtliche Funktionen,
              Standorte mit besonderen Funktionen

D1.7      Naturräume
D1.8      Vorranggebiete und Vorrangstandorte
D1.9      Vorsorgegebiete
D2.0      Umweltschutz allgemein
D2.1      Naturschutz und Landschaftspflege
D2.2      Bodenschutz
D2.3      Gewässerschutz
D2.4      Luftreinhaltung, Lärm- und Strahlenschutz
D2.5      Schutz der Erdatmosphäre, Klima
D2.6      Schutz der Kulturlandschaften und der kulturellen Sachgüter
D3         Nutzung und Entwicklung natürlicher 
              und raumstruktureller Standortvoraussetzungen

D3.1      Gewerbliche Wirtschaft und Fremdenverkehr
D3.2      Landwirtschaft
D3.3      Forstwirtschaft
D3.4      Rohstoffgewinnung
D3.5      Energie
D3.6.0   Verkehr allgemein
D3.6.1   Öffentlicher Personennahverkehr
D3.6.2   Schienenverkehr
D3.6.3   Straßenverkehr
D3.6.4   Schifffahrt
D3.6.5   Luftfahrt
D3.6.6   Fußgänger- und Fahrradverkehr
D3.6.7   Information und Kommunikation
D3.7      Bildung, Kultur und Soziales
D3.8      Erholung, Freizeit, Sport
D3.9.0   Wasserwirtschaft allgemein
D3.9.1   Wasserversorgung
D3.9.2   Abwasserbehandlung
D3.9.3   Hochwasserschutz
D3.10.0 Abfallwirtschaft allgemein
D3.10.1 Siedlungsabfall
D3.10.2 Altlasten
D3.11    Katastrophenschutz, Verteidigung
D3.11.2 Militärische Verteidigung

 


 
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