Sperrgut
Privathaushalte haben Anspruch auf zwei gebührenfreie Sperrgutentsorgungen im Kalenderjahr. Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen Entsorgung durch Abholung und Entsorgung durch Selbstanlieferung.
Ausgenommen von einer gebührenfreien Sperrgutentsorgung sind komplette Haushaltsauflösungen. Diese können kostenpflichtig auf der Zentraldeponie angeliefert werden.