Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Wertstoffen aus privaten Haushalten sind nur zulässig, wenn diese bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden. Anzeigepflichtig sind beispielsweise Straßen- oder Containersammlungen.
Die Anzeige muss spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland vorliegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Sammlung untersagt, befristet oder mit Auflagen versehen werden kann.