Ast- und Strauchwerk
Für Ast- und Strauchwerk nutzen Sie bitte die gebührenfreien Abgabemöglichkeiten auf den Recyclinghöfen und auf der Zentraldeponie Mansie.
Darüber hinaus werden Ast- und Strauchwerk im Landkreis Ammerland an drei vom Abfallwirtschaftsbetrieb festgesetzten Terminen im Jahr gebührenfrei abgefahren. Die genauen Abfuhrtermine können dem Abfuhrkalender entnommen werden.
Hinweise zur Bereitstellung von Ast- und Strauchwerk zur Abfuhr
- Ast- und Strauchwerk muss rechtzeitig bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag an der Straße bereitgelegt werden. Es erfolgt keine Entsorgung vom Privatgrundstück, beispielsweise Rasenfläche oder Auffahrt.
- Ast- und Strauchwerk muss in gebündelter Form bereitgelegt werden. Bitte verrottbares Bindematerial wie Bast- oder Juteband verwenden und nicht Draht oder Kunststoffband. Ungebündelte oder nur teilweise gebündelte Haufen werden nicht abgefahren.
- Die Bündel sind auf eine Maximallänge von 1,50 Meter zu kürzen. Bereitgelegte Stämme und Äste dürfen maximal einen Durchmesser von 15 Zentimeter haben.
- Im Rahmen der ersten Abfuhr im Jahr werden auch Weihnachtsbäume abgeholt. Größere Bäume sollten auf 1,50 Meter Länge gekappt werden.
- Die Gesamtmenge darf 3 Kubikmeter nicht übersteigen.
Hinweise zur Selbstanlieferung
- Ast- und Strauchwerk aus Privathaushalten können ganzjährig zur Zentraldeponie Mansie oder zu den Recyclinghöfen angeliefert werden
- Die Anlieferung kann ungebündelt erfolgen.
- Die Länge von Ast- und Strauchwerk muss mindestens eine Armlänge betragen, auf keinen Fall zerkleinert.
- Bis zu einer Gesamtmenge von 5 Kubikmeter erfolgt die Annahme von Ast- und Strauchwerk gebührenfrei.
Sonderregelungen (Beseitigung durch Verbrennen)
Die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen und Treibsel durch Verbrennen ist in Niedersachsen durch die Pflanzenabfallverordnung geregelt. Nach dieser Rechtsnorm ist die Beseitigung durch Verbrennen grundsätzlich verboten.
Auf Antrag können nur noch in Ausnahmefällen unter Einhaltung strenger Voraussetzungen Einzelgenehmigungen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle und Treibsel erteilt werden.