Das gehört zum Sperrgut

Zum Sperrgut gehören ausschließlich Gegenstände aus dem Privathaushalt, die wegen ihrer Sperrigkeit, Größe oder ihres Gewichts nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können oder dürfen:

  • Sperrgut im herkömmlichen Sinne wie Möbel, Betten, Matratzen, Teppiche, Sanitärkeramik, große Spielzeugteile.
  • Verwertbares Altmetall wie Regalträger Schubkarren, Grill, Fahrräder, Maschendraht, Gartengeräte.
  • Elektro- und Elektronikaltgeräte wie Kühl- und Gefrierschränke, E-Herde, Waschmaschinen, Fernseher, elektrische Küchengeräte, Computer, Drucker, Staubsauger, Rasenmäher (ohne Betriebmittel).

Wichtiger Hinweis: Elektronikkleingeräte wie Toaster, Föhn, Radio, elektrische Zahnbürste werden nur bei einer ohnehin angemeldeten Sperrgutabfuhr mitgenommen. Für die Entsorgung von Elektronikkleingeräte gelten gesonderte Entsorgungsregeln. Diese finden Sie hier