Das ist KEIN Sperrgut

  • Abfälle aus gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen, freiberuflichen Unternehmen sowie landwirtschaftlicher Betriebsführung.
  • Abfälle aus Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten, wie Bauschutt, Türen, Fenster, Licht-platten, Holz, Ziegel, Spülkasten, Duschkabinen, Heizkörper, Decken - und Wandpaneele, Fussbodenbelege, Paletten, Isoliermaterial.
  • Betonpflanzkübel, Betonsockel wie Sonnenschirm-, Schaukelhalterungen.
  • Außenbauholz wie Zäune, Schaukelgestelle, Kleintierställe, Pfähle, Sandkästen, Rankgitter, Hochbeete, Sichtschutzelemente.
  • Schadstoffhaltige Abfälle wie Lackdosen, Farbeimer, Ölkanister, Feuerlöscher oder sonstige Behältnisse mit und ohne Inhalt.
  • Kfz-Teile wie Altreifen, Sitze, Dachgepäckträger, Autobatterie
  • Wertstoffe wie Papier, Pappe oder Altglas
  • Silofolien
  • Baumteile wie Wurzelstubben oder Stämme
  • Zu große oder schwere Abfälle, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht von zwei Personen verladen werden können
  • Kleinteilige Abfälle oder solche, die sich durch Zerkleinerung auch in der Restmülltonne unterbringen lassen; es sei denn, dieser Abfall ist in den zugelassenen kostenpflichtigen 150-Liter-Sperrmüllsäcken mit zur Abholung angemeldet.
  • Restmüll, insbesondere mit Restmüll gefüllte nicht zugelassene Säcke, Kartons, Körbe oder Wannen.