Das ist KEIN Sperrgut
- Abfälle aus gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen, freiberuflichen Unternehmen sowie landwirtschaftlicher Betriebsführung.
- Abfälle aus Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten, wie Bauschutt, Türen, Fenster, Licht-platten, Holz, Ziegel, Spülkasten, Duschkabinen, Heizkörper, Decken - und Wandpaneele, Fussbodenbelege, Paletten, Isoliermaterial.
- Betonpflanzkübel, Betonsockel wie Sonnenschirm-, Schaukelhalterungen.
- Außenbauholz wie Zäune, Schaukelgestelle, Kleintierställe, Pfähle, Sandkästen, Rankgitter, Hochbeete, Sichtschutzelemente.
- Schadstoffhaltige Abfälle wie Lackdosen, Farbeimer, Ölkanister, Feuerlöscher oder sonstige Behältnisse mit und ohne Inhalt.
- Kfz-Teile wie Altreifen, Sitze, Dachgepäckträger, Autobatterie
- Wertstoffe wie Papier, Pappe oder Altglas
- Silofolien
- Baumteile wie Wurzelstubben oder Stämme
- Zu große oder schwere Abfälle, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht von zwei Personen verladen werden können
- Kleinteilige Abfälle oder solche, die sich durch Zerkleinerung auch in der Restmülltonne unterbringen lassen; es sei denn, dieser Abfall ist in den zugelassenen kostenpflichtigen 150-Liter-Sperrmüllsäcken mit zur Abholung angemeldet.
- Restmüll, insbesondere mit Restmüll gefüllte nicht zugelassene Säcke, Kartons, Körbe oder Wannen.