Die Biotonne
Für die Entsorgung von Bio- und Grünabfällen nutzen Sie bitte vorzugsweise die Biotonne.
Sowohl Privathaushalte als auch Gewerbebetriebe, öffentliche und private Einrichtungen sowie Freiberufler haben im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwanges eine Biotonne vorzuhalten und zu nutzen. Eine Befreiung von der Biotonne ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Biotonne steht in den Behältergrößen 60, 80, 120 und 240 Liter zur Auswahl. Die Abfuhr erfolgt ausschließlich im Zwei-Wochen-Rhythmus.