Glühlampen und Leuchtmittel

Leuchtmittel aller Art gehören nicht in den Glascontainer!

Über den Restmüll entsorgt werden dürfen:

  • eine herkömmliche Glühlampe
  • Halogenglühlampen ohne eingebautem Vorschaltgerät.


Folgende Leuchtmittel dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden, da sie als Elektronik-Altgeräte gelten:

  • Energiesparlampen
  • Halogenglühlampen mit eingebautem Vorschaltgerät
  • Leuchtstoffröhren
  • LED-Lampen.

Bitte nutzen Sie für die Entsorgung dieser Leuchtmittel die gebührenfreien Abgabemöglichkeiten bei den Problemstoffsammelstellen oder bei der Mobilen Problemstoffsammlung oder bei der Zentraldeponie Mansie.

Was tun, wenn eine Energiesparlampe zerbricht?

Für zerbrochene Energiesparlampen gelten spezielle Empfehlungen zur Entsorgung, da diese geringe Mengen von Quecksilber enthalten:

  • Lüften Sie zuerst den Raum schnell und gründlich (circa 15 Minuten).
  • Danach bei weiter geöffnetem Fenster die Teile sachgerecht entsorgen.
  • Benutzen Sie dabei – wenn möglich – Einmalhandschuhe.
  • Sammeln Sie alle Teile der Lampe durch Aufkehren mit einem Stück Papier oder Pappe auf.
  • Handfeger und Staubsauger sollten allerdings nicht benutzt werden, da das Quecksilber sonst weiter in der Wohnung verbleibt.
  • Nutzen Sie stattdessen ein feuchtes Küchenpapier oder ein Stück Klebeband, um kleine Stücke und Staub aufzunehmen.
  • Entsorgen Sie Lampenreste, gebundene Quecksilberteilchen (bei Amalgam-Lampen), Einwegtuch in einem luftdichten Plastikbeutel oder einem Glasbehältnis mit Schraubverschluss. Bringen Sie dies zuerst aus der Wohnung (eventuell Balkon oder Terrasse) und dann schnellstmöglich zu einer Sondermüll-Sammelstelle (Achtung: Vor Kindern sicher verwahren!).
  • Auch ausgediente alte Energiesparlampen sollten bis zur Entsorgung eingewickelt in einem Tuch bruchsicher in einem Behältnis gelagert werden.