Hinweise zur Selbstanlieferung
- Alle Anlieferungen werden einer Eingangskontrolle durch die Beschäftigten der Zentraldeponie unterzogen.
- Anlieferungen mit einem Volumen über einem Kubikmeter werden über die Fuhrwaage verwogen. Grünabfälle, werden ab einem Volumen über drei Kubikmeter verwogen.
- Sperrgut aus Privathaushalten kann gegen Vorlage einer ausgefüllten Sperrgutkarte kostenfrei angeliefert werden (maximal zwei Anlieferungen im Jahr). Sperrgut-Anlieferungen mit einem Volumen über fünf Kubikmeter sind gebührenpflichtig.
- Mischladungen (mehrere Abfallfraktionen in einer Anlieferung) sind getrennt voneinander zu halten, sodass separate Mengenermittlungen möglich sind. Besteht diese Möglichkeit nicht, erfolgt eine Gebühreneinstufung nach der überwiegenden Abfallfraktion.
- Asbesthaltige Abfälle dürfen nur luftdicht verschlossen angeliefert werden. Dabei muss eine seitliche Aufnahme der Anlieferung durch die Deponiemitarbeiter per Radlader gewährleistet sein. Die Anlieferungen werden grundsätzlich verwogen. Keine Annahme von asbesthaltigen Abfällen am Samstag.
- Gefährliche Abfälle (Sondermüll) in flüssiger Form werden in maximal bis zu 30 Kilogramm-Gebinde angenommen. Bei größeren Gebinden erfolgt eine Annahme nur nach vorheriger telefonischer Anfrage.
- Gefährliche Abfälle (Sondermüll) von Gewerbe, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen werden nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung angenommen.
- Die Anlieferung von Verpackungsmüll in Wertstoffsäcken (Gelber Sack) ist bei der Zentraldeponie gebührenpflichtig.