Korrekte Bereitstellung
Damit eine Abfuhr zügig und reibungslos erfolgt, sind folgende Hinweise zur Bereitstellung zu beachten:
Bereitstellung von Mülltonnen
- Restmüll-, Bio- und Papiertonnen müssen am entsprechenden Abfuhrtag bis 6:30 Uhr an die Straße gestellt werden.
- Die Behälter sollen direkt an den Straßenrand aufgestellt werden. Dabei dürfen die Tonnen den Straßen- und Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigen.
- Nach Möglichkeit sollten die Tonnen paarweise bereitgestellt werden, da die neuen Seitenladerfahrzeuge zwei Tonnen gleichzeitig leeren können.
- Zwischen Tonne und Straße dürfen sich keine Hindernisse wie Bäume, Schilder oder parkende Autos befinden. Das Heranfahren sowie das Entleeren muss ohne Schwierigkeiten und ohne Zeitverlust möglich sein.
- Die Tonne muss mit der Deckelöffnung zur Straße zeigen, Räder und Griff zeigen somit zum Grundstück.
- Die Tonnen müssen über die gültige Gebührenplakette verfügen.
- Der Behälterdeckel muss gut schließen.
- Einstampfen oder Einschlämmen der Abfälle sind nicht erlaubt.
- Die Tonnen sind nach der Leerung unverzüglich vom Aufstellplatz zu entfernen.
- Verunreinigungen von öffentlichen Flächen durch Überfüllung der Behälter sind zu beseitigen.
- Der Abfallwirtschaftsbetrieb kann den Aufstellort der Tonnen in bestimmten Straßen auf nur einer der beiden Straßenseiten anordnen, zum Beispiel für Stichstraßen ohne Wendehammer.
Beispiele:
Bereitstellung von Gelben Säcken
- Die Abfuhr des „Gelben Sacks“ erfolgt zweiwöchentlich.
- Die Säcke müssen am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr an die Straße gelegt werden. Dabei dürfen die Säcke den Straßen- und Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigen.
- Bei ungünstigen Wetterlagen (Sturm) ist ein Beschweren oder Anbinden der Säcke sinnvoll.
- Verpackungsmüll wird ausschließlich in „Gelben Säcken“ von der Entsorgungsfirma abgefahren. Andere Behältnisse und Abfalltonnen werden nicht akzeptiert und folglich der Verpackungsmüll auch nicht mitgenommen.
Bereitstellung von sonstigen Abfallsäcken
- Amtlich zugelassene Abfallsäcke , sogenannte Beistellsäcke, sind am regulären Abfuhrtag zusammen mit der Mülltonne bereitzustellen. Alle Abfallsäcke tragen den Aufdruck „Landkreis Ammerland“. Beliebige andere Tüten oder Säcke, die nicht erkennbar vom Landkreis Ammerland stammen, werden nicht abgefahren.
- Abfallsäcke dürfen nicht vor die Mülltonne gestellt werden, da sie dort die Aufnahme der Mülltonne mit dem Greifarm verhindern.
- Abfallsäcke für Restmüll und Gartenabfall sind am regulären Abfuhrtag möglichst seitlich neben die Mülltonne bereitzustellen - nicht auf der Tonne.
- Restmüllsäcke müssen ordnungsgemäß zugebunden sein. Dabei muss ein sicheres Anheben vom oberen Zipfel aus gewährleistet sein.
- Gartenabfallsäcke müssen geöffnet zur Abholung bereitstehen. Sie sollen sicher stehen und nicht umfallen können. Sie dürfen nicht an der Mülltonne angelehnt werden.
- Da Gartenabfallsäcke aus Papier gefertigt sind, sollten diese nach Möglichkeit erst kurz vor der Abholung befüllt und bereitgestellt werden, um ein Durchfeuchten zu verhindern.
- Verunreinigungen von öffentlichen Flächen durch umgefallene oder defekte Abfallsäcke sind zu beseitigen.
- Der Abfallsack für Sperrgut darf ausschließlich nur im Rahmen einer angemeldeten Sperrgutabfuhr zur Abholung bereitgestellt werden. Seine Abholung ist bei der Sperrgutanmeldung mit zu beantragen. Der Sperrgutsack ist für Kleinteile wie ausgedientes Spielzeug oder Geschirr gedacht, die zwar von der Größe, aber nicht von der Menge in die Restmülltonne passen.
Beispiel: