Mülltonnen für Gewerbebetreibende, Einrichtungen und Freiberufler
Bei einer Veranlagung mit Mülltonnen für Gewerbebetreibende, Einrichtungen und Freiberufler ist Folgendes zu beachten:
- Die Anmeldung, Ummeldung sowie Abmeldung von Mülltonnen muss grundsätzlich von dem Gewerbebetreibenden, von der Einrichtung beziehungsweise dem Freiberufler selbst vorgenommen werden. Hierfür ist das Online-Formular zu nutzen - siehe blauer Kasten oben.
- Zuständig für die Anmeldung, Ummeldung sowie Abmeldung von gewerblich genutzten Mülltonnen ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland.
- Anträge auf eine Zusammenveranlagung von einem Gewerbebetrieb und dem angeschlossenem Privathaushalt des Gewerbebetreibenden müssen schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb gestellt werden.
- Ummeldungen oder Abmeldungen sind zu jeder Zeit möglich. Dazu ist die gültige Gebührenplakette von der nicht mehr benötigten Mülltonne abzulösen und dem Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland vorzulegen.
Die Gebührenplaketten in Form von Aufklebern werden zusammen mit den Gebührenbescheiden an die Grundstückeigentümer/Vermieter verschickt. Diese leiten die Plaketten dann an die Mieter ihrer gewerblich genutzten Gebäude und Grundstücke unverzüglich weiter.
Defekte und „verschluckte“ Tonnen werden nach Meldung an den Abfallwirtschaftsbetrieb innerhalb weniger Tage getauscht oder ersetzt.