Mülltonnen für Privathaushalte
Bei einer Veranlagung mit Mülltonnen für Privathaushalte ist Folgendes zu beachten:
- Die Anmeldung, Ummeldung sowie Abmeldung von Mülltonnen muss grundsätzlich von dem Eigentümer beziehungsweise Vermieter vorgenommen werden.
- Zuständig für die Veranlagung sind die jeweiligen Steuerämter/Bürgerbüros der Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede oder Wiefelstede beziehungsweise das Amt für Finanzen der Stadt Westerstede.
- Ummeldungen oder Abmeldungen sind zu jeder Zeit möglich. Dazu ist die gültige Gebührenplakette von der nicht mehr benötigten Mülltonne abzulösen und dem jeweiligem Steueramt/Bürgerbüro vorzulegen.
Die Gebührenplaketten in Form von Aufklebern werden zusammen mit den Gebührenbescheiden an die Eigentümer/Vermieter verschickt. Diese leiten die Plaketten dann entsprechend an die Mieter ihrer Häuser oder Wohnungen unverzüglich weiter.
Defekte und „verschluckte“ Tonnen werden nach entsprechender Meldung an den Abfallwirtschaftsbetrieb innerhalb weniger Tage getauscht oder ersetzt.
Kontaktadressen der Gemeinden und der Stadt
Gemeinde Apen: Detailseite
Hauptstraße 200
26689 Apen
Gemeinde Bad Zwischenahn: Detailseite
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Gemeinde Edewecht: Detailseite
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Gemeinde Rastede: Detailseite
Sophienstraße 27
26180 Rastede
Gemeinde Wiefelstede: Detailseite
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Stadt Westerstede: Detailseite
Am Markt 2
26655 Westerstede
Gemeinsame Nutzung von Mülltonnen (Zusammenveranlagung)
Benachbarte Grundstücke oder mehrere Wohneinheiten auf einem Grundstück können auf Antrag gemeinschaftlich Mülltonnen nutzen. Anträge auf Zusammenveranlagung müssen schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:
- Angabe der Namen sowie der Personenzahlen in den jeweiligen Haushalten,
- Angabe der bisherigen Behältergröße und der gewünschten Behältergröße,
- Begründung für die gewünschte Zusammenveranlagung.