Medizinische Abfälle

Auf keinen Fall gehören medizinische Abfälle in den Restmüll oder in den Gelben Sack!

Medizinische Abfällen bergen unterschiedlichste Gefahrenquellen für Mensch, Tier und Umwelt. Bei der Entsorgung derartiger Abfälle gelten daher folgende Vorgehensweisen:

Privathaushalte

Arzneimittel in fester sowie flüssiger Form können bei den Problemstoffsammelstellen, bei der Mobilen Problemstoffsammlung oder bei der Zentraldeponie Mansie gebührenfrei abgegeben werden.

Alle anderen medizinischen Abfälle, bei denen nur geringe Mengen anfallen, dürfen ausnahmsweise über den Restmüll entsorgt werden.

Ein kleiner Tipp: Erfolgt eine Betreuung über einen Pflegedienst, so stellen diese gegebenenfalls auf Anfrage entsprechende Sammelgefäße zur Verfügung.

Humanmedizinische oder tierärztliche Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

(hierzu zählen beispielsweise Kliniken, Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen, Blutspendedienste oder Pflegeeinrichtungen)

Diese Einrichtungen haben bei der Entsorgung medizinischer Abfälle die Regelungen der LAGA Mitteilung 18 der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall zu beachten.
Die Entsorgung ist eigenverantwortlich zu organisieren und hat ordnungsgemäß über ein speziell dafür zugelassenes Entsorgungsunternehmen zu erfolgen.

Die “Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes” kann auf der Homepage der Ländergemeinschaft Abfall als Mitteilung Nummer 18 eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen werden.

www.laga-online.de

Zu den medizinischen Abfällen zählen...

beispielsweise:

  • spitze und scharfe Gegenstände wie Skalpelle und Nadeln
  • Wund- und Gipsverbände
  • Wäsche, Einwegkleidung und Windeln
  • Tupfer, Aufwischtücher, Liegenkrepp
  • Ampullen, Spritzkörper
  • Arzneimittel
  • Kanüle, Schläuche, Infusionsflaschen
  • Körperteile, Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven
  • infektiöse Abfälle
  • Chemikalien wie Lösungsmittel, Entwickler, Fixierer, Desinfektionsmittel
  • zytotoxische und zytostatische Arzneimittel.