Unerlaubte Entsorgung von Altfahrzeugen
Unter Altfahrzeuge sind PKW oder PKW zu verstehen, die nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden können (Schrottautos). Ohne zugelassenes Kennzeichen dürfen diese Fahrzeuge nicht im öffentlichen Raum stehen.
Altfahrzeuge, die unzulässigerweise innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft abgestellt wurden,
können der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Ammerland telefonisch oder schriftlich gemeldet werden. Zum Auffinden des Fahrzeuges werden genaue Ortsangaben benötigt. Lagepläne oder Fotos können hilfreich sein.
Hinweis:
Kennzeichenlose Fahrzeuge auf Privatgrundstücken liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Unteren Abfallbehörde. Hier muss sich die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer des Grundstückes selbst um eine Beseitigung des Fahrzeuges kümmern und erforderlichenfalls privatrechtliche Schritte einleiten.