Restmüll
Sowohl Privathaushalte als auch Gewerbebetriebe, öffentliche und private Einrichtungen sowie Freiberufler haben eine Restmülltonne vorzuhalten und zu nutzen, da nach der Satzung über die Abfallbewirtschaftung für den Landkreis Ammerland Anschluss- und Benutzungszwang besteht.
Eine Befreiung von der Restmülltonne ist nicht möglich.