Sonderregelungen für Gewerbebetreibende, Einrichtungen sowie Freiberufler
Zu den gewerblichen Abfallerzeugern im Sinne der Gewerbeabfallverordnung zählen beispielsweise:
- Industrie, Handel und Handwerk,
- öffentliche und private Einrichtungen wie Verwaltungen, Schulen, Kindergärten und sonstige Bildungseinrichtungen
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen,
- Büros und Kanzleien
- Freiberufler.
Die Gewerbeabfallverordnung schreibt eine Getrennthaltung verschiedener Abfallarten vor, soweit dies nicht schon in speziellen Vorschriften gefordert wird. Insbesondere gelten daher folgende Regelungen:
Pflichtveranlagung mit einer Restmüll- sowie einer Biotonne
Gewerbliche Abfallerzeuger unterliegen abfallrechtlich dem Anschluss- und Benutzungszwang und müssen mindestens einen Restmüllbehälter sowie eine Biotonne vorhalten und benutzen (sogenannte Pflichttonnen). Die rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus § 7 der Gewerbeabfallverordnung in Verbindung mit § 3 der Satzung über die Abfallbewirtschaftung für den Landkreis Ammerland.
Kein Anspruch auf eine gebührenfreie blaue Papiertonne
Die im Landkreis Ammerland eingeführte blaue Papiertonne kann gewerblichen Abfallerzeugern nicht zur Verfügung gestellt werden.
Nach § 3 Absatz 1 Gewerbeabfallverordnung müssen gewerbliche Abfallerzeuger anfallende Papiere, Pappen und Kartonagen – in erster Linie Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen – in eigener Verantwortung einer Verwertung über private Entsorgungsunternehmen zuführen. Dabei sind die Pflichten und Vorgaben zur Sammlung, Entsorgung und Dokumentation zu beachten.
Kleinstmengenregelung (Zusammenveranlagung mit Privathaushalt)
Die Gewerbeabfallverordnung ermöglicht gemäß § 5 eine abfallrechtliche Zusammenveranlagung eines gewerblichen Abfallerzeugers mit einem Privathaushalt. Eine Zusammenveranlagung ist jedoch nur in den Fällen vorgesehen, in denen beide der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die gewerblichen Siedlungsabfälle fallen auf einem Grundstück an, auf dem auch die Abfälle aus dem Privathaushalt entstehen (Privathaushalt mit angeschlossener Gewerbeeinheit),
- Es fallen nur geringe Mengen an gewerbliche Siedlungsabfälle an, deren separat gefasste Entsorgung wirtschaftlich nicht zumutbar wäre.
Eine Zusammenveranlagung mit einem Privathaushalt ist schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland zu stellen.