Was zählt alles zu Elektro- und Elektronikaltgeräten?

Zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten zählen nicht nur Geräte, die über einen Stromstecker verfügen, sondern auch solche Geräte, die mit Akkumulatoren, Batterien oder Solarzellen betrieben werden, wie beispielsweise:

  • Haushaltsgroßgeräte
  • Haushaltskleingeräte
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Lade-, Stromversorgungs- sowie Verlängerungskabel
  • Photovoltaikmodule
  • Beleuchtungskörper (ohne Leuchtmittel)
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Spielzeug
  • Sport- und Freizeitgeräte
  • Medizinprodukte
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • Automatische Ausgabegeräte
  • Möbel- und Kleidungsstücke mit integrierten elektronischen Bauteilen (Fernsehsessel, beleuchtete Schränke, Spiegel, blinkende Schuhe, T-Shirts oder Deko-Schmuck)