Was zählt alles zu Elektro- und Elektronikaltgeräten?
Zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten zählen nicht nur Geräte, die über einen Stromstecker verfügen, sondern auch solche Geräte, die mit Akkumulatoren, Batterien oder Solarzellen betrieben werden, wie beispielsweise:
- Haushaltsgroßgeräte
- Haushaltskleingeräte
- Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
- Geräte der Unterhaltungselektronik
- Lade-, Stromversorgungs- sowie Verlängerungskabel
- Photovoltaikmodule
- Beleuchtungskörper (ohne Leuchtmittel)
- Elektrische und elektronische Werkzeuge
- Spielzeug
- Sport- und Freizeitgeräte
- Medizinprodukte
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Automatische Ausgabegeräte
- Möbel- und Kleidungsstücke mit integrierten elektronischen Bauteilen (Fernsehsessel, beleuchtete Schränke, Spiegel, blinkende Schuhe, T-Shirts oder Deko-Schmuck)