Untere Abfallbehörde

Die Untere Abfallbehörde überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.

Zu ihren Aufgaben zählt unter anderem

  • die Überwachung von Altablagerungen.
  • die Zulassung oder Untersagung gewerblicher Sammlungen,
  • die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen,
  • die Verfolgung und Ahndung illegaler Abfallbeseitigungen und Abfallverwertungen, insbesondere die unsachgemäße Entsorgung von Altfahrzeugen sowie Wilde Müllablagerungen.