Untere Abfallbehörde
Die Untere Abfallbehörde überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.
Zu ihren Aufgaben zählt unter anderem
- die Überwachung von Altablagerungen.
- die Zulassung oder Untersagung gewerblicher Sammlungen,
- die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen,
- die Verfolgung und Ahndung illegaler Abfallbeseitigungen und Abfallverwertungen, insbesondere die unsachgemäße Entsorgung von Altfahrzeugen sowie Wilde Müllablagerungen.