Wichtige Hinweise zur Abgabe im Handel
- Altgeräte müssen von Händlern mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie von Lebensmittelhändlern (Supermärkte, Discounter-Ketten) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die dort mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, zurückgenommen werden.
- Die kostenlose Rücknahmepflicht gilt für Geräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 Zentimeter unabhängig davon, wo die alten Geräte gekauft wurden und darf nicht an den Kauf eines neuen Gerätes geknüpft sein (0:1-Rücknahmepflicht). Kunden können aber nur noch bis zu drei Altgeräte pro Geräteart kostenlos abgeben.
- Geräte mit einer Kantenlänge größer als 25 Zentimeter können wie bisher schon nur im Tausch gegen ein neues funktional vergleichbares Gerät kostenlos zurückgegeben werden (1:1-Rücknahmepflicht), unabhängig davon, wo das Altgerät gekauft wurde.
- Die Rückgabe muss den Kunden „am Ort der Abgabe (des Neugerätes) oder in unmittelbarer Nähe hierzu“ ermöglicht werden.
- Ein Verweis auf die Rückgabemöglichkeiten bei den Sammelstellen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ist nicht zulässig.
- Für Online-Händler gelten besondere Bestimmungen. Sie müssen die Kunden über ihre Webseite oder in Form eines Hinweisblattes zur Ware über die Rückgabemöglichkeiten der Geräte informieren.
- Natürlich können auch andere kleinere Vertreiber und Händler Altgeräte freiwillig unentgeltlich zurücknehmen. Für eine Abholleistung beim privaten Haushalt allerdings können diese Vertreiber ein Entgelt verlangen.