Abfallentsorgung ab Januar 2027

Neue Zuständigkeit für Behälter und Gebühren

Ab dem 1. Januar 2027 ist für die An-, Um- und Abmeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie für die Veranlagung der Abfallgebühren zentral der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland zuständig. Diese Aufgabe wird zukünftig nicht mehr von den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen wahrgenommen. Mit der Zentralisierung sollen Verwaltungsabläufe vereinfacht und ein transparenter sowie einheitlicher Service gewährleistet werden.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bei allen Anliegen rund um die Anmeldung, Abmeldung oder Änderung von Abfallbehältern direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb zu wenden. Dies gilt beispielsweise bei einem Eigentümerwechsel, einem Umzug, einer Änderung der Behältergröße oder der Bestellung zusätzlicher Abfallbehälter. Die Abfallentsorgung und die Leerungstermine bleiben von der Änderung der Zuständigkeit unberührt. Bereits vorhandene Mülltonnen werden wie gewohnt weiter veranlagt. Alle erforderlichen Veranlagungsdaten werden von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen an den Abfallwirtschaftsbetrieb übermittelt. Ein Tätigwerden von Bürgerinnen und Bürgern ist nicht erforderlich.

Die Veranlagung der Abfallgebühren erfolgt ab den 1. Januar 2027 ebenfalls zentral über den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland. Die Abfallgebühren sind zukünftig direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland zu entrichten, die Zahlweise erfolgt halbjährlich. Mit Wechsel der Zuständigkeit von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen auf den Abfallwirtschaftsbetrieb verlieren bestehende SEPA-Lastschriftmandate automatisch ihre Gültigkeit. Damit die Abfallgebühren wie gewohnt vom Bankkonto eingezogen werden können, sind dem Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland neue SEPA-Lastschriftmandate zu erteilen. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Haus- und Grundstücksverwaltungen erhalten hierzu in Kürze ein Informationsschreiben.